Interreg V A Großregion Mikroprojekte

Kleine Mittel, große Wirkung: Aufruf zur Einreichung von Mikroprojekten

Anfang 2020 startete das Programm Interreg V A Großregion einen Aufruf zur Einreichung von Mikroprojekten für kleine Strukturen mit wenig oder gar keiner Erfahrung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel solcher kleinen, bürgernahen Projekte ist es, grenzüberschreitend die Begegnung und den Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen, Besuchern und öffentlichen Einrichtungen anzuregen.

Was sind förderfähige Mikroprojekte?

Der maximale Förderbetrag beträgt 25.000 Euro bei einem festen Fördersatz von 90 Prozent der Gesamtkosten des Mikroprojekts. Die Projektdauer beträgt maximal 18 Monate und das Mikroprojekt muss auf dem Programmgebiet INTERREG V A Großregion durchgeführt werden und direkte Auswirkungen darauf haben.

Wer ist förderfähig?

Förderfähig sind Einrichtungen mit juristischer Rechtspersönlichkeit, die innerhalb des Programmgebiets liegen. Beispiele: Vereine, Kommunen, Schulträger etc.

Welche Aktionen werden gefördert?

Die durchgeführten Aktionen müssen thematisch dem Ziel 7 des Kooperationsprogramms „Schaffung eines verbesserten grenzüberschreitenden Angebots von sozial inklusiven Dienstleistungen und Einrichtungen“ entsprechen. Möglich sind vier Arten von Aktionen:

o Workshops, Seminare, Schulungen, Konferenzen
o Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen
o Bürgeraustausche, Bürgervernetzung, Bürgerbegegnungen
o Herstellen von Medienangeboten

Weitere Informationen zum Mikroprojektaufruf können Sie der Präsentation der Infoveranstaltung entnehmen. Alles weitere und aktuelle Daten und Fristen finden Sie hier.

Den Projektantrag zum Download finden Sie hier.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *