Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung

Unsere nächste Mitgliederversammlung findet am Dienstag, den 03. März 2020 um 18:30 Uhr im Rathaus in Waldmohr statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Nachwahl in den Vorstand statt.

Die Einladung finden Sie hier.

Im Anschluss daran findet unsere nächste Vorstandssitzung  um 19:00 Uhr im Rathaus in Waldmohr statt. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die neuen Auswahlkriterien für Ehrenamtliche Bürgerprojekte, neue Projektaufrufe für LEADER-Projekte, Ehrenamtliche Bürgerprojekte und GAK-Projekte sowie eine Bilanz des vergangenen Jahres.

Die Einladung finden Sie hier.

Neuer FLLE-Förderaufufruf gestartet!

Auch im Jahr 2020 können im Rahmen von LEADER Projekte von „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (GAK 8.0) und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (GAK 9.0) gefördert werden. Zielsetzung ist es, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, auszubauen und zu verbessern.

In der LEADER-Region Westrich-Glantal konnten wir bereits ein solches GAK-Projekt abschließen: der Dorfladen in Frohnhofen hat eröffnet! Da vor Ort die Grundversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs nicht mehr gegeben war, entschieden sich Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Ortsgemeinde zur Gründung eines Dorfladens, der vor allem auch für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen erreichbar sein soll. Der Neubau im Ortskern wurde aus Mitteln des rheinland-pfälzischen Dorferneuerungsprogramms gefördert, die Innenausstattung über GAK. Seit der Eröffnung wird der Dorfladen lebhaft angenommen, wodurch nicht nur eine neue Einkaufsmöglichkeit, sondern auch ein Treffpunkt für Jung und Alt entstanden ist.

Förderungen im Rahmen von GAK 8.0 können Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro erhalten. Dabei sind u.a. Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen oder Architekten- und Ingenieursleistungen förderfähig. Bei einer Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro sind maximal 40 Prozent und eine Gesamtfördersumme von 200.000 Euro möglich.

Förderungen im Rahmen von GAK 9.0 wiederrum umfassen Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder anderen gemeinnützigen juristischen Personen sowie natürlichen Personen, Personengesellschaften oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Förderfähig sind hierbei Kosten für den Kauf von Einrichtung und Ausstattung, der Grundstückserwerb und Architekten- bzw. Ingenieursleistungen. Bei maximal 70 Prozent Förderung ist ein Maximalzuschuss von insgesamt 500.000 Euro möglich.

Den offiziellen Förderaufruf sowie die zu Grunde liegenden Fördergrundlagen finden Sie hier zum Download. Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie unter www.eler-eulle.rlp.de.

Haben Sie eine Projektidee, die Sie gerne umsetzen möchten? Gerne steht Ihnen unsere Regionalmanagerin Anne-Marie Kilpert zur Seite und unterstützt Sie.

Interreg V A Großregion Mikroprojekte

Kleine Mittel, große Wirkung: Aufruf zur Einreichung von Mikroprojekten

Anfang 2020 startete das Programm Interreg V A Großregion einen Aufruf zur Einreichung von Mikroprojekten für kleine Strukturen mit wenig oder gar keiner Erfahrung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel solcher kleinen, bürgernahen Projekte ist es, grenzüberschreitend die Begegnung und den Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen, Besuchern und öffentlichen Einrichtungen anzuregen.

Was sind förderfähige Mikroprojekte?

Der maximale Förderbetrag beträgt 25.000 Euro bei einem festen Fördersatz von 90 Prozent der Gesamtkosten des Mikroprojekts. Die Projektdauer beträgt maximal 18 Monate und das Mikroprojekt muss auf dem Programmgebiet INTERREG V A Großregion durchgeführt werden und direkte Auswirkungen darauf haben.

Wer ist förderfähig?

Förderfähig sind Einrichtungen mit juristischer Rechtspersönlichkeit, die innerhalb des Programmgebiets liegen. Beispiele: Vereine, Kommunen, Schulträger etc.

Welche Aktionen werden gefördert?

Die durchgeführten Aktionen müssen thematisch dem Ziel 7 des Kooperationsprogramms „Schaffung eines verbesserten grenzüberschreitenden Angebots von sozial inklusiven Dienstleistungen und Einrichtungen“ entsprechen. Möglich sind vier Arten von Aktionen:

o Workshops, Seminare, Schulungen, Konferenzen
o Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen
o Bürgeraustausche, Bürgervernetzung, Bürgerbegegnungen
o Herstellen von Medienangeboten

Weitere Informationen zum Mikroprojektaufruf können Sie der Präsentation der Infoveranstaltung entnehmen. Alles weitere und aktuelle Daten und Fristen finden Sie hier.

Den Projektantrag zum Download finden Sie hier.