Rund 340.000€ für gute Ideen aus der Region zu vergeben

Bis zum 12.10.2018 können sich Privatpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Gemeinden um 340.753,04€ Fördermittel im Rahmen des EU-weiten Förderprogramms LEADER bewerben. Gefördert werden können Projekte, die in den Verbandsgemeinden Landstuhl, Bruchmühlbach-Miesau und Ramstein-Miesenbach sowie Oberes Glantal umgesetzt werden. Eine Entscheidung dazu, welches Projekt Fördermittel erhält, trifft der Vorstand der LEADER-Region voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte.

Was an Förderprojekten denkbar ist, kann der Facebook-Seite der LAG entnommen werden. Erste Ideen könnten sein: Die Ausstattung eines Genartionen-Cafés, die Zertifizierung eines Wanderweges oder die Modernisierung und Neuausrichtung eines Restaurants mit regionalen Produkten. Auch die Bereiche Digitalisierung, Seminarreihen oder Marketingmaßnahmen haben Chancen über LEADER finanziert zu werden.

Sie haben eine Idee und möchten gerne wissen, ob es eine Möglichkeit auf Förderung für Sie gibt? Dann wenden Sie sich an unsere Regionalmanagerin Anne-Marie Kilpert (Tel.: 06302/923916, E-Mail: anne-marie.kilpert@entra.de). Das Regionalmanagement freut sich auf Ihre Anfragen und steht für Beratungen kostenlos zur Verfügung!

Neben der LEADER-Förderung stehen 2018 auch 3,3 Mio. € für Investitionen in die Grundversorgung im ländlichen Raum zur Verfügung. Hier wären Projekte, wie der Aufbau einer Bäckerei oder der Einbau einer Küche in einer Kita, um einen Beitrag zu gesunder Ernährung zu leisten, denkbar.

Den Projektaufruf finden Sie hier.

Arbeitsgruppensitzung der LAG

Am Donnerstag, den 16. August 2018 traf sich mal wieder die Arbeitsgruppe der LAG. Ziel der Sitzung war es, ein Schwerpunktthema zu finden, mit dem sich die AG intensiver beschäftigen möchte. Schnell waren sich die Teilnehmer einig, dass es um die Zukunftsfähigkeit der Dörfer gehen muss! Und darunter als erstes Teilhandllungsfeld das Thema „Leerstand“. Von den Teilnehmern wurden schon innovative Umnutzungskonzepte und Projekte genannt, sodass man als nächste Veranstaltung eine öffentliche AG- Sitzung planen will. Zu dieser Sitzung sollen alle Orts- und Verbandsbürgermeister des Fördergebietes eingeladen werden, um sich über das Thema auszutauschen. Anlass ist ein Impulsvortrag einer Ortsgemeinde, die sich diesem Thema bereits zugewandt hat. Eine ideenreiche Sitzung ging im Congress Center (ehemals Haus des Bürgers) in Ramstein-Miesenbach zu Ende!

Kennen Sie eigentlich die KS EfBB?

Die KS EfBB ist die Kontaktstelle Deutschland für „Europa für Bürger und Bürgerinnen“. Aber was ist eine Kontaktstelle und was macht diese eigentlich?

Ihr Ziel ist die Vermittlung von Wissen, sowohl über die EU allgemein, als auch über ihre Geschichte, Werte und Ziele. Zudem soll die demokratische Partizipation gestärkt und das gesellschaftliche und interkulturelle Engagement gefördert werden.

Die Europäische Kommission legt jährlich Schwerpunktthemen fest, die in den geförderten Projekten berücksichtigt werden sollen. Außerdem müssen diese Projekte auch bestimmte Merkmale aufweisen, um eine Förderung zu erhalten. Ein Merkmal ist z.B. die Erweiterung lokaler und nationaler Blickwinkel durch transnationale Dimension.

In vielen europäischen Ländern gibt es nationale Kontaktstellen, die über das EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ informieren und beraten. In Deutschland befindet sich die offizielle nationale Kontaktstelle bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. in Bonn. Im Zeitraum von 2014 bis 2020 informiert die Kontaktstelle Städte, Gemeinden und Kreise, Vereine und Verbände, Forschungsinstitute, Gewerkschaften, Gedenkstätten und Archive und alle interessierten Bürger und Bürgerinnen über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und seine Fördermöglichkeiten.

Es gibt zwei Förderbereiche bei diesem Programm. Der erste Förderbereich beschäftigt sich mit dem Europäischen Geschichtsbewusstsein und fördert Projekte, die sich mit den Grundwerten der EU (u.a. Freiheit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte) auseinandersetzen. Die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen, die zur Entstehung der Europäischen Gemeinschaft geführt haben, sind ebenfalls förderwürdig. Der Schwerpunkt wird auf Maßnahmen gelegt die Toleranz, gegenseitiges Verständnis, interkulturellen Dialog und Versöhnung fördern und dazu beitragen, Zukunft neu zu gestalten.

Der maximale Zuschuss für Projekte beträgt 100.000 € und berechtigt sind lokale und regionale Behörden, Einrichtungen und Organisationen ohne Erwerbszweck, wie Museen, Gedenkstätten, Archive, Vereine und Verbände, Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Über diesen Förderbereich wurde z.B. das Projekt „Sound in the silence“ gefördert. Hierbei trafen sich im Jahr 2015 30 Jugendliche aus Deutschland, Polen und Ungarn im Rahmen eines künstlerischen Erinnerungs- und Verständigungsprojektes. Die Teilnehmer beschäftigten sich mit der Geschichte des Grenzgebietes zwischen Deutschland und Polen, vor allem mit dem Zweiten Weltkrieg und der Solidarnosc-Bewegung. An verschiedenen Gedenkstätten wurden die Jugendlichen mit dem geschichtlichen Hintergrund konfrontiert und sollten ihre Eindrücke in Liedern, Filmen und Theaterstücken darstellen. Am Ende wurden die Ergebnisse einem Publikum vorgestellt. Auch eine Doku entstand aus diesem Projekt. (http://soundinthesilence.enrs.eu/page/)

Der zweite Förderbereich thematisiert das demokratische Engagement und Partizipation. Hier sollen transnationale Kooperationsprojekte gefördert werden und damit zur Reflektion über die EU, ihre Grundwerte, ihre Politik und ihre Zukunft beitragen. Die hier geförderten Projekte sollen die Debatte über aktuelle europäische Herausforderungen unterstützen, zu gesellschaftlichem Engagement motivieren und Möglichkeiten aufzeigen die europäische Gemeinschaft mitzugestalten. Geförderte Aktivitäten sind zum Beispiel Konferenzen, Workshops, Diskussionen, Webinare und Kampagnen, an denen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sowie unterschiedliche Organisationen teilnehmen können.

Der maximale Zuschuss für Projekte des zweiten Förderbereiches ist 150.000€ und berechtigt sind Organisationen ohne Erwerbszweck, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen, Bildungs-, Kultur- oder Forschungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Organisationen die an einem Projekt beteiligt sind, aus mindestens drei förderfähigen Ländern sind und mindestens eines davon ein EU-Mitgliedstaat ist.

„Europa in Vielfalt gestalten“ war ein Projekt das im zweiten Förderbereich von 2015 bis 2016 durchgeführt wurde. Der deutsche Verein Bürger Europas e.V. koordinierte das Projekt, das das Ziel hatte, junge Menschen mehr für Europa und die Europäische Union zu begeistern. Partnerorganisationen aus der Jugend- und Europabildungsarbeit aus elf Ländern waren beteiligt und führten internationale Konferenzen durch. Insgesamt 550 Menschen nahmen daran teil – darunter nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer, Politiker und viele weitere. (http://www.buerger-europas.de/europa-in-vielfalt-gestalten-2015/)

Weitere Informationen zu Programm, Fördermöglichkeiten oder zur Kontaktstelle bekommen sie über die Internetseite (www.kontaktstelle-efbb.de), den Online-Newsletter, in Vorträgen, Seminaren oder in Workshops.

 

Bildquelle: https://www.diemotte.de/de/sound-in-the-silence/

 

Vier Bürgerprojekte gefördert, nächste Runde gestartet

Beim Gang zum Briefkasten dürfte es für die Vertreter von vier Vereinen und Initiativen der Region in den kommenden Tagen eine willkommene Überraschung geben. Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr konnte die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal Förderzusagen für sogenannte „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ verschicken. Schluss mit Hotel Mama heißt es demnächst beim Landfrauen Kreisverband Kaiserslautern, der den Vorstand mit seiner Idee eines Haushalts-Crash-Kurses für junge Leute überzeugen konnte. Einen Zuschuss über 2.000 Euro erhalten auch die Kunst AG Waldmohr für ihre Galerie auf Zeit, der Obst- und Gartenbauverein Waldmohr, der die Aufstellung von Infotafeln zu regionalen Obstsorten plant und der Verein der Hundefreunde Brücken und Umgebung, der mit dem Geld seine Trainingsmöglichkeiten verbessern möchte. Bis zum 31. Januar 2019 können sich interessierte Vereine und Initiativen erneut beim Regionalmanagement der LAG Westrich-Glantal mit ihrer Projektidee bewerben.

Welche Voraussetzungen müssen Sie und Ihr Projekt erfüllen?

  • Mögliche Begünstigte: Sie sind Mitglied oder Verantwortliche/r eines Vereins, einer Initiative, einer Stiftung oder eines losen Zusammenschlusses von Personen,
  • Ihr Projekt: Sie möchten im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 ein Projekt umsetzen, das gemeinnützig ist, in die Entwicklungsstrategie der Region passt und für das Sie finanzielle Unterstützung beantragen möchten (z.B. ein Seminar anbieten, Ausstattung für den Vereinsraum kaufen, Marketing für eine Aktion in der Region betreiben)
  • Einschränkung: Sie haben mit Ihrem Projekt noch nicht begonnen und Sie wollen es in einer der beteiligten Verbandsgemeinden (Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Oberes Glantal oder Ramstein-Miesenbach) umsetzen.

Wie können Sie sich bewerben?

Reichen Sie eine Skizze mit Ihrer Projektidee und den dazugehörigen Kosten (Angebote) beim Regionalmanagement ein. Die Vorlage dazu finden Sie auf unserer Website. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) bewertet in einer Sitzung alle eingereichten Projekte – diejenigen mit ausreichend hoher Bewertung erhalten den Zuschlag. Insgesamt können 5.000 € vergeben werden.

Weitere Informationen rund um LEADER und die Projekte findet man hier auf der Website und auf Facebook.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Regionalmanagerin Anne-Marie Kilpert gerne zur Verfügung (Tel.: 06302/923916, E-Mail: anne-marie.kilpert@entra.de)

How to Bürgerprojekte

Bürgerprojekte: Was ist das?

  • Kleine Projekte, die mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 € umgesetzt werden können.
  • Die Förderung ist eine Festbetragsförderung, das bedeutet es werden keine Fördersätze wie z.B. 50 % angesetzt. Für Antragsteller heißt das, dass Projekte vollständig aus dem Zuschuss finanziert werden können.

 

Grundlegendes: Was muss ich beachten?

  • Vereine, Initiativen, Stiftungen, ehrenamtliche Zusammenschlüsse können eine Förderung beantragen (Achtung: kommunale Träger oder politische Initiativen können keinen Antrag stellen).
  • Das Projekt muss innerhalb unserer Region umgesetzt werden das heißt im Gebiet der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Oberes Glantal oder Ramstein-Miesenbach.
  • Es können nur Projekte eine Förderung erhalten, die vollständig und leserlich beim Regionalmanagement eingegangen sind (Projektbeschreibung und Angebote). Die Vorlage zur Einreichung von Bürgerprojekten finden Sie hier.
  • Der Projektträger geht in Vorleistung, es müssen also zunächst alle Kosten seitens des Antragstellers übernommen werden. Nach Vorlage des Durchführungsberichts erhält der Projektträger die Kosten zurückerstattet, entsprechend dem vorgelegten Antrag.

 

Inhalte: Wann ist ein Projekt ein Bürgerprojekt?

  • Bürgerprojekte können viele verschiedene Inhalte haben z.B. Seminar, Veranstaltung oder Ausstattung. Inhaltlich sollte das Projekt zur regionalen Entwicklungsstrategie, der LILE, passen. Hierbei hilft Ihnen das Regionalmanagement gerne weiter.
  • Wichtig ist, dass das Projekt ein Plus bietet: Es sollte für das Gemeinwohl einen Mehrwert bringen und über das übliche Angebot des Antragstellers hinausgehen.

 

Ablauf: Wann muss ich was tun, um eine Förderung zu erhalten? Welche Fristen muss ich beachten?

  • Bürgerprojekte sind immer in einem bestimmten Zeitraum umzusetzen. Mehr dazu steht im aktuellen Projektaufruf, der auf der Website unter „Downloads“ abgelegt ist.
  • Zu beachten ist, dass erst nach Förderzusage begonnen werden darf. Andernfalls, kann die LAG keine Förderung ausschütten.
  • Mit Einreichung der vollständigen Projektunterlagen bewirbt man sich um eine Förderung. Ob man eine Förderung erhält, entscheidet der Vorstand anhand von Auswahlkriterien.
  • Nach dem Auswahlbeschluss werden die Projektträger per E-Mail und Post informiert und können starten. Projektträger und LAG unterzeichnen im Anschluss eine Zielvereinbarung, in der die Förderhöhe und die Nachweispflichten enthalten sind.
  • Ist das Projekt umgesetzt und die entsprechenden Rechnungen liegen vor, füllt der Projektträger den Durchführungsbericht, entsprechend der Zielvereinbarung, der LAG vor. Nach Prüfung des Durchführungsberichts, wird die Förderung dem Projektträger überwiesen.

 

 

Bei Rückfragen steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.